• Kinderschutz

    Kinderschutzkonzept der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH

Kinderschutzkonzept der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH

Für die Erstellung dieses Kinderschutzkonzepts dienten sowohl das Skriptum von Jobs mit Herz zum Thema Kinderschutz, mit welchem im Rahmen des Qualifizierungskurses gearbeitet wurde, insbesondere auch das Rahmenschutzkonzept der OJA bzw. bOJA (Offene Jugendarbeit in Österreich), ebenso der Leitfaden für Kinderschutzkonzepte des Bundeskanzleramts der Bundes-Jugendförderung als auch die Website der UNICEF Österreich.

Einleitung

Als KIMUS Kindermuseum Graz GmbH arbeiten wir nach einem umfassenden Kinderschutzkonzept, das sowohl die direkte Arbeit mit jungen Menschen als auch die Arbeit als Organisation betrifft. Wir wollen mit unserem Kinderschutzkonzept und den damit einhergehenden Maßnahmen Kindern und Jugendlichen in all unseren Häusern ein Umfeld bieten, in dem sie sich wohlfühlen, Spaß haben und lernen können. Das Ziel dieses Schutzkonzepts, somit auch unser Ziel als KIMUS GmbH, ist, das Kindeswohl zu erhalten und einen sicheren Ort für Kinder jeglichen Alters zu schaffen bzw. ein solcher zu bleiben. Um diesen Anforderungen an uns selbst gerecht zu werden, ist es notwendig, für die Verbreitung und Zugänglichkeit dieses Kinderschutzkonzepts und gegebenenfalls für dessen Erläuterung zu sorgen. Wir wollen einen Raum schaffen, an dem Kinder sie selbst sein können, sich wohl, gut und richtig fühlen.

Das vorliegende Kinderschutzkonzept wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder und deren Rechte gewahrt werden und sie vor jeglicher Form von Gewalt geschützt sind. Diese Standards dienen zum einen der Sensibilisierung der Beschäftigten, bieten Orientierung in Hinblick auf gemeinsame Grundwerte und Verhaltensrichtlinien und zum anderen sind sie Leitlinien, wie die Beschäftigten im Verdachtsfall vorgehen sollen.

Im Schutzkonzept sind präventive Maßnahmen zu den Themen Verhalten, Personalauswahl und
-entwicklung und Beschwerdemanagement festgeschrieben sowie ein konkreter Interventionsplan, das sogenannte Fallmanagement. Zusätzlich ist dort formuliert, wie die Dokumentation und Weiterentwicklung des Konzepts erfolgt und wie Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Prozess stattfindet.

Unser Kinderschutzkonzept ist Grundlage für alle Maßnahmen und unsere Haltung bei all unseren Tätigkeiten, um dafür zu sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen, die sich in den Einrichtungen der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH aufhalten, vor physischer und psychischer Gewalt, Ausbeutung, sexuellem Missbrauch und Machtmissbrauch geschützt sind und ihre Rechte gewahrt bleiben. Mit dem vorliegenden Kinderschutzkonzept sorgen wir dafür, dass alle jungen Menschen in unseren Einrichtungen einen sicheren Ort vorfinden.

Alle Mitarbeiter*innen der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH verpflichten sich, nach den Richtlinien des Kinderschutzkonzepts zu arbeiten. Sie achten bei allen Aspekten ihrer Arbeit auf die Wahrung des angemessenen Umgangs miteinander, auf die Intimsphäre der Kinder und auf Verletzungen dieser – sowohl durch externe Personen in den Einrichtungen als auch innerhalb des Teams. Alle Mitarbeiter*innen kennen das Kinderschutzkonzept, den damit einhergehenden Verhaltenskodex, erkennen Gefährdungen und können im Falle solch einer Gefährdung korrekte Schritte setzen. Dazu gehört auch, dass sie in ihrer alltäglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darauf achten, sie in ihrer Selbständigkeit zu stärken und sie nach deren Interessen und Bedürfnissen zu unterstützen.

Ein Kinderschutzkonzept bewirkt, dass das Risiko für Kinder und Jugendliche in der Organisation minimiert ist, die Mitarbeitenden geschützt sind, weil sie Abläufe kennen und wissen, was zu tun und wer zu informieren ist, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen und die Organisation selbst ist geschützt. Mit einem Schutzkonzept zeigt die Organisation, dass sie Kinderschutz ernst nimmt und Prävention in die Praxis umsetzt.

Kinderrechte

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Es wurden 54 Artikel, 41 Formulierungen und 10 Grundrechte definiert, niedergeschrieben und sind seit 1990 von Österreich unterzeichnet, seit 1992 im österreichischen Gesetz verankert.

Die 10 wichtigsten Kinderrechte

  • Recht auf Gleichheit: Alle Kinder haben die gleichen Rechte
  • Recht auf Bildung: Jedes Kind hat das Recht zu lernen
  • Recht auf Gesundheit: Ernährung, Wasser, medizinische Behandlung, Schutz vor Umweltverschmutzung, …
  • Recht auf Schutz vor Gewalt: Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
  • Recht auf Spiel und Freizeit
  • Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder haben das Recht besonders geschützt zu werden
  • Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
  • Recht auf freie Meinungsäußerung, Beteiligung und Mitbestimmung
  • Recht auf Schutz der Privatsphäre und Würde
  • Recht auf Zugang zu Medien: Kinder haben das Recht, sich Informationen zu beschaffen, die sie brauchen

Thematisch lassen sich Kinderrechte in drei große Gruppen einteilen:

  • Versorgungsrechte: Nahrung, Unterkunft, Zugang zu Gesundheitsdiensten und Bildung
  • Schutzrechte: Verbot jeglicher Form von Gewalt, Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung
  • Beteiligungsrechte: Recht auf eine eigene Meinung, soziale Integration, Partizipation

Als weitere Informationsquelle zu den Kinderrechten, im Speziellen für Kinder aufbereitet, dient die Website von UNICEF Österreich, wo auch die Kinderrechte kurz und knapp zusammengefasst zum Download zur Verfügung stehen.

Gewalt – Erläuterungen und Definitionen

Gewalt verletzt die Rechte der Kinder auf körperliche und psychische Integrität. Gewalt gegen Kinder tritt in unterschiedlichsten Formen und Situationen auf und steht in der Regel mit Machtungleichgewicht und Abhängigkeiten in Zusammenhang. Einerseits kann sie durch Erwachsene erfolgen, aber auch durch Kinder untereinander.[1]

Gewaltverbot in Österreich und Gewährleistung von Schutzsystemen

In Österreich ist seit 1989 der Einsatz jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Erziehungsmittel in der Familie, in Schulen und Einrichtungen verboten. Auch wenn gewaltsame Übergriffe vielfach zwischen Privatpersonen erfolgen, hat der Staat eine Schutzpflicht, im Rahmen seiner Rechtsordnung und weiterer Maßnahmen Übergriffe zu verhindern beziehungsweise Kinder und Jugendliche vor weiteren Übergriffen zu schützen, diese aufzuklären und Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen. In Österreich finden sich dazu die wichtigsten Grundlagen im Verfassungsrecht (BVG Kinderrechte, Europäische Menschenrechtskonvention), Kindschaftsrecht (Kindeswohl und Gewaltverbot), Kinder- und Jugendhilferecht des Bundes und der Bundesländer (Gefährdungsmeldung, Hilfeplanung), in den Gewaltschutzgesetzen (Wegweisung, Betretungsverbot, einstweilige Verfügung), im Strafrecht (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Zwangsverheiratung) und in Verfahrensrechten (z.B. Beratung nach Außerstreitgesetz, Opferrechte nach der Strafprozessordnung). Der Schutz von Kindern und Jugendlichen zielt darauf ab, ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld für Kinder zu schaffen, zur Gewährleistung der Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Diese Aufgabe setzt notwendigerweise die Zusammenarbeit verschiedenster Akteur*innen voraus. Wesentlich sind Familie, Schule, Kinder und Jugendhilfe, Offene Jugendarbeit, das Gesundheitswesen und die Polizei. Gesetzliche Mitteilungspflichten beziehungsweise behördliche Anzeigepflichten bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen sollen ein Zusammenwirken dieser Bereiche sicherstellen.

Formen der Gewalt

Körperliche Gewalt

Darunter versteht man die absichtliche Anwendung von körperlichem Zwang zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Intensität des Zwangs – sie reicht vom leichten Klaps über Schütteln und schweren Schlägen bis zur Anwendung von Stöcken und anderen Gegenständen.

Sexualisierte Gewalt / sexueller Missbrauch

Dazu gehört die Verleitung zu beziehungsweise der Zwang von Kindern und Jugendlichen zu sexuellen Handlungen. Diese Form von Gewalt erfolgt oftmals auch in Verbindung mit sexueller Ausbeutung, zum Beispiel bei der Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsbildern im Internet. Sexualisierte Übergriffe können sich ebenso noch manifestieren: durch Verwendung von nicht altersadäquaten Worten und Begriffen, durch die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes oder Jugendlichen, durch Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt wie zum Beispiel das Zeigen von pornografischem Material oder Zeigen beziehungsweise Berühren der eigenen Geschlechtsteile in Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen.

Psychische Gewalt

Darunter fallen Formen der Misshandlung mittels psychischem oder emotionalem Druck, einschließlich Demütigung des Kindes oder Jugendlichen, Beschimpfen, in Furcht Versetzen, Ignorieren, Isolieren und Einsperren, Miterleben von häuslicher Gewalt sowie hochstrittige Pflegschaftsverfahren, Stalking, Mobbing/Bullying und Cyber-Bullying (mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien, z.B. Soziale Medien) sowie sonstige Formen von psychischer Gewalt, die sich vorwiegend im beziehungsweise übers Netz manifestieren, wie zum Beispiel Verhetzung, Diskriminierung und Grooming.

Vernachlässigung

Darunter versteht man das Vorenthalten von Leistungen zur Befriedigung jugendlicher Bedürfnisse (physisch, psychisch, emotional, sozial), obwohl die Möglichkeit dazu bestünde; im Extremfall Aussetzung des Kindes oder Jugendlichen.

Sonstige Formen von Gewalt

Des Weiteren existieren auch andere Formen von Gewalt, wie „schädliche Praktiken“ (darunter fallen „traditionsbedingte“ Formen von Gewalt wie etwa bestimmte Züchtigungspraktiken, weibliche Genitalverstümmelung, Kinderehen/Zwangsverheiratung, Gewalttaten „im Namen der Ehre“), Kinderhandel und jegliche Art von Ausbeutung (sexuell, wirtschaftlich, etc.), strukturelle bzw. institutionelle Gewalt (in das Gesellschaftssystem bzw. in eine Institution eingebaut) oder Gewalt und Ausbeutung im Zusammenhang mit Geschlecht und geschlechtsspezifischen Abhängigkeits-verhältnissen und Situationen.

Unser Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.

Risikoanalyse

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt zu erhöhen, ist es wichtig, eine Risikoanalyse durchzuführen. Alle Mitarbeiter*innen der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH sind aufgefordert, eine strukturelle Risikoanalyse sowie eine fortlaufende Risikoabschätzung für alle Angebote in der Organisation durchzuführen. Die strukturelle Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Entwicklung und in weiterer Folge auch die Anpassung von Präventionsmaßnahmen und -konzepten, Notfallplänen oder strukturellen Veränderungen.

Beschäftigte in der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH haben direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, was einem direkten Risiko entspricht. Des Weiteren ergeben sich indirekte Risiken für Kinder und Jugendliche zum Beispiel durch Kommunikation und mediale Darstellungen beziehungsweise Informationen. Die Risikoanalyse muss von der KIMUS GmbH vor Inkrafttreten des Schutzkonzepts durchgeführt werden. Die strukturelle Risikoanalyse wird mit jeder Evaluierung des Schutzkonzepts wiederholt beziehungsweise aktualisiert.

Die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH verpflichtet sich, für alle neuen Projekte und Aktivitäten eine Risikoanalyse durchzuführen sowie entsprechende Maßnahmen der Risikominimierung zu setzen. Dies bedeutet, dass abzuschätzen ist, welche Risiken betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vorhanden sind: innerhalb der Häuser der KIMUS GmbH, in den diversen Angeboten und Programmen. Von den schutzbeauftragten Personen werden Analysen erstellt, anhand derer die Risiken identifiziert und gegebenenfalls das relevante Personal bzw. die Leitung involviert werden. Mittels Auflistung und Gruppierung können die Risiken infolge abgeschätzt und eingeteilt werden, je nach Ausmaß des Risikofaktors: gering, mittel, hoch. Dafür werden insbesondere zwei Fragen gestellt, um die jeweiligen Risiken zu identifizieren: Was können die Konsequenzen sein und in welchem Ausmaß? Wie wahrscheinlich ist es, dass das Risiko eintritt? In Antwort darauf wird entschieden, wie vorzugehen ist. Wie können wir die Risiken minimieren? Was können wir tun, wenn der Risikofall tatsächlich eintritt? Ebenso werden Rollen und Verantwortung zugewiesen in Hinsicht auf Monitoring und Implementierung des Schutzkonzepts.

Präventive Maßnahmen

Die Kernelemente der Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Schutzkonzepts der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH bestehen aus:

  • dem Verhaltenskodex,
  • den Standards für die Einstellung beziehungsweise Beauftragung von Mitarbeiter*innen sowie für deren Schulung,
  • der Benennung einer schutzbeauftragten Person,
  • den Richtlinien für Öffentlichkeits- und Medienarbeit,
  • möglichst niederschwellige Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche sowie
  • den Standards für Kooperation und Kommunikation und einem transparenten Fallmanagementsystem.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex zählt zu den präventiven Maßnahmen im Sinne der Informierung der angestellten Personen und des Kenntlichmachens der Aufgaben und Erwartungen der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH an die Mitarbeiter*innen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs.

Ziel der Umsetzung dieses Schutzkonzepts ist, das Kindeswohl und die Rechte der Kinder und Jugendlichen innerhalb der Häuser der KIMUS GmbH zu erhalten. Dies bedeutet, dass alle jungen Menschen sich wohl, gut, sicher und geborgen fühlen sollen und ihre Rechte gewahrt werden. Hierfür gibt es bestimmte Richtlinien, die in einem sogenannten Verhaltenskodex festgehalten sind.

Alle Personen, die in einem der Häuser für die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH tätig sind, beziehungsweise von dieser beauftragt werden, unterzeichnen den „Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und Jugendlichen der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH“ und verpflichten sich somit, zu einem geschützten Umfeld für Kinder, Jugendliche und andere vulnerable Personen beizutragen. Dies betrifft insbesondere angestellte Mitarbeitende, Honorarkräfte, extern Beauftragte sowie Praktikant*innen und Studierende. Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, einen professionellen und persönlichen Schutzstandard zu gewährleisten. Mit der Unterschrift der Verhaltensregeln verpflichtet sich der/die Unterzeichnende dazu, aktiv dazu beizutragen, ein Umfeld aufzubauen und zu wahren, welches für Kinder und Jugendliche sicher ist. Jede*r in der Organisation Tätige ist für die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung der Verhaltensregeln verantwortlich. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex ist Teil des Aufnahmeprozederes für eine Mitarbeit in der KIMUS GmbH.

Personaleinstellung

Alle Beschäftigten der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH, die direkt mit Kindern in den Einrichtungen arbeiten, werden sorgfältig ausgewählt und überprüft. Sie erhalten im Rahmen ihrer Einschulungsphase auch im Hinblick auf das Kinderschutzkonzept Schulung. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Fortbildungen, die ebenfalls das Wohl und den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Ausschreibungen für Jobs enthalten einen Hinweis auf das Schutzkonzept der KIMUS GmbH. Im Zuge des Einstellungs- bzw. Auswahlverfahrens werden Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im persönlichen Interview beziehungsweise Auswahlgespräch erörtert. Bereits im Vorstellungsgespräch werden die Bewerber*innen auf das Schutzkonzept hingewiesen. Die Identifikation mit dem Schutzkonzept sowie die Unterschrift des Verhaltenskodex sind Voraussetzung für eine Einstellung. Bei der Aufnahme der Beschäftigten sowie bei Vereinbarungen mit Freiwilligen und extern/freiberuflich Tätigen wird die Haltung zu Gewalt an Kindern und Jugendlichen thematisiert.

Eine Strafregisterbescheinigung bzw. eine spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge ist vorzulegen, sofern es sich um eine längerfristige und regelmäßige Tätigkeit handelt, welche einen direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen vorsieht. Alle Beschäftigten werden über das Schutzkonzept der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH in jährlich stattfindenden Veranstaltungen informiert.

Sensibilisierungsmaßnahmen und Fortbildung

Die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH trägt dafür Sorge, dass alle Beschäftigten Basiskenntnisse über Gewaltprävention und gewaltfreien Umgang, inklusive sexualisierte Gewalt und das Erkennen von Signalen haben und dass die Beschäftigten Fortbildungen zum Thema Gewaltprävention und Intervention in Anspruch nehmen können. Dazu werden Informationsveranstaltungen und Schulungen für den angesprochenen Kreis der Mitarbeitenden angeboten.

Schutzbeauftrage Person/en

Die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH beauftragt eine bzw. zwei Ansprechperson/en, die die Rolle einer/s Schutzbeauftragten und ihrer bzw. seiner Stellvertretung übernehmen.

Zentrale Aufgaben der/des Schutzbeauftragten sind:

  • Begleitung und Sicherstellung der Umsetzung des Schutzkonzepts
  • Durchführung der Risikoanalyse/n
  • Monitoring und jährlicher interner Bericht an die Leitung/Geschäftsführung bzw. in den Mitgliederversammlungen
  • Ansprechperson bei Verdachtsfällen sowie Betreuung und Fallmanagement
  • Schnittstelle zu Leitung und externen Einrichtungen

Grundqualifikationen

Die Kinderschutzbeauftragten verfügen über Grundqualifikationen zum Beispiel aus dem Bereich der Sozialen Arbeit, Psychologie, Pädagogik, therapeutische Berufe, juristischer Hintergrund mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im Präventionsbereich. Des Weiteren wurde von der beauftragten Person ein Qualifizierungskurs (10UE) absolviert, ab dem darauffolgenden Jahr sollen jährlich 4UE einer Fortbildung zum Thema Kinderschutz gemacht werden.

Zusätzliche Kenntnisse erwünscht

  • Aus- oder Fortbildung zu Prävention von Gewalt beziehungsweise sexualisierter Gewalt und sexualpädagogische Aus- oder Weiterbildung (Umgang mit Sexualität, insbesondere sexuelle Entwicklung bei Jungen und Mädchen)
  • Gesprächsführung in Krisensituationen; Deeskalation bei Gewalt inklusive sexualisierter Gewalt

Sonstiges

  • Reflektierter Umgang mit Gewalt und Sexualität
  • Sehr gute Kenntnisse der Strukturen der eigenen Organisation und ihrer Strukturen, Hierarchien etc.; gute Vernetzung zu Fachkreisen und Hilfsstellen
  • Vermeidung von Interessenskonflikten innerhalb der Organisation: Vertrauenspersonen sollten in der Lage sein, einen an sie herangetragenen Fall neutral und objektiv zu behandeln. Daher sollten sie keine Leitungsfunktion (ehrenamtlich oder hauptamtlich) innerhalb der Struktur bekleiden, insbesondere nicht Personalverantwortung.
  • Idealerweise sollte es ein Team, bestehend aus Frau und Mann, geben.

Richtlinien für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

Standards zur Kooperation & Kommunikation mit Medien

Bei der Herstellung und Verbreitung von Inhalten in (sozialen) Medien berücksichtigt die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH die Standards des Schutzkonzepts, wahrt die Würde der Kinder und Jugendlichen und schützt deren Identität. Die Organisation informiert dabei über die Richtlinien für die Berichterstattung bzw. führt gegebenenfalls auch persönliche Briefings für Journalist*innen durch. Die Organisation verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Erstellen und der Veröffentlichung von Fotos von Kindern und Jugendlichen.

Datenschutz und Recht am eigenen Bild

Betreffend Aufnahmen von Fotos, Videos oder der Anforderung von persönlichen Informationen über das Leben von Kindern und Jugendlichen, die in Materialien (z.B. Jahresberichten, Projektberichten, Medienarbeit) der Organisation verwendet werden, sowie jeder weiteren Form der Datenverarbeitung, müssen die Standards der DSGVO eingehalten werden. Wenn der/die Minderjährige unter 14 Jahre alt ist, ist zwingend die Einwilligung der obsorgeberechtigten Personen nötig. Wenn der/die Minderjährige über 14 Jahre alt ist, ist die schriftliche Einwilligung des/der Jugendlichen ausreichend, die Zustimmung der/des Obsorgeberechtigten ist laut DSGVO nicht erforderlich. Empfehlenswert ist, auch bei Kindern unter 14 Jahren eine schriftliche Einwilligung des Kindes selbst einzuholen. Kinder beziehungsweise Jugendliche müssen in verständlicher Weise darüber informiert werden, wie die Informationen oder das Bild/der Film verwendet werden und dass sie das Recht haben, die Zustimmung zu verweigern oder später zu widerrufen. Sie müssen gefragt werden, ob sie zustimmen, dass ihr Vorname mit der Information oder dem Bild/Film geteilt wird.

Beschwerdemanagement

Eine Beschwerde soll als Unzufriedenheitsäußerung verstanden werden und ist daher als wichtige Präventivmaßnahme zu sehen. Zum Beschwerdemanagement gehören nicht nur Maßnahmen, um Bedürfnisse deponieren zu können, sondern auch der Verhaltenskodex, der beschreibt wie in unseren Häusern mit Besucher*innen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen, umgegangen wird (siehe Punkt 5.1. und Anlage B).

Gestaltungsinspirationen des Beschwerdemanagements

  • Ermutigung durch Partizipation bei den Betreuungsangeboten
  • Niederschwellige Zugänglichkeit Beschwerdemechanismen
  • Verdachtsfälle finden ein offenes (reflektiertes) Herz
  • Liebevolle Haltung gegenüber Bedürfnissen – Vorbild und Atmosphäre
  • Schutzrahmen (Vertraulichkeit, Datenschutz, Raum und Zeit, …)
  • Kritik und Transparenz des inneren Erlebens sind Chancen für Veränderungen
  • Gemeinsam am Lösungsprozess arbeiten
  • Dokumentation
  • Information über das Beschwerdemanagement für Beschäftigte, Kooperations-partner*innen, externe Dienstleister*innen, etc.
  • Information über das Beschwerdemanagement in kind- bzw. jugendgerechter Form und Sprache

Fallmanagement

Sollte ein Verdachtsfall in der Organisation bekannt werden, kommen folgende Grundlagen zur Anwendung:

  • Checkliste für den Verdachtsfall. Diese dient als Hilfestellung, falls die meldende Person sich unsicher ist.
  • Information und Ablauf bei Verdacht auf Missbrauch. Hier befindet sich ein Leitfaden wie, wann und auf welche Weise zu handeln ist.
  • Dieses ist ein Handlungsschema für den Verdachts- beziehungsweise Krisenfall.
  • Internes Meldeformular. Das Formular wird von der meldenden Person ausgefüllt und an die/den Schutzbeauftragte/n übermittelt.
  • Zuständigkeit der/des Schutzbeauftragten
  • Prüfung und Abklärung des Falls durch die/den Schutzbeauftragte/n gemeinsam mit der Leitung
  • Meldeformular der Kinder- und Jugendhilfe. Falls alle zuvor ausgeführten Schritte dies erfordern, wird dieses Formular von der/dem Schutzbeauftragten oder der Leitung an die Kinder- und Jugendhilfe übermittelt.

Die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH geht jedem gemeldeten Verdachtsfall nach. Für die professionelle Abwicklung wurden entsprechende Leitlinien für den Krisenfall entwickelt. Das Fallmanagement-Prozedere stellt einen Bezugsrahmen für die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH dar und soll den Informationsfluss zwischen den Akteur*innen sicherstellen.

Grundlage aller Entscheidungen innerhalb des Fallmanagement-Systems sind das Wohl und der Schutz des jungen Menschen. Der rasche Zugang zu Hilfsangeboten ist zu gewährleisten, um weiteren Schaden abzuwenden. Das Fallmanagement-System ist allen Beschäftigten sowie sonstigen Dienstleister*innen bekannt. Ferner sind alle Kooperationspartner*innen über die Abläufe dieses Systems informiert. Kinder und Jugendliche werden in angemessener Form und verständlicher Sprache über das Beschwerdemanagement sowie die Ansprechpersonen informiert.

Bei allen Verdachtsfällen ist es zunächst von zentraler Bedeutung, Ruhe zu bewahren und sowohl das Opfer als auch die verdächtige Person nie unmittelbar zum Vorfall zu befragen. Der Opferschutz hat höchste Priorität. Dies beinhaltet eine sensible Vorgehensweise. Ziel des Fallmanagement-Systems ist es, bei Verdachtsfällen eine adäquate und schnelle Untersuchung der jeweiligen Situation zu ermöglichen und Fälle von Missbrauch und Misshandlung frühzeitig zu erkennen.

Für die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH besteht eine Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe. Die Mitteilungspflicht trifft immer die GmbH, sofern die mitteilungspflichtigen Personen ihre Tätigkeit nicht selbständig ausüben. Welche Person konkret die Mitteilung zu erstatten hat, ist nach den organisationsinternen Dienstvorschriften und Kommunikationsregeln zu beurteilen. Es ist jedoch ratsam, die/den Schutzbeauftragte/n damit zu betrauen, die/der das weitere Prozedere mit der Leitung bespricht. Es ist möglich und meist empfehlenswert, sich bei einer Anzeige vorher darüber zu informieren, welche Folgen und behördlichen Schritte sie nach sich zieht, damit man gut abwägen kann, ob man sie einbringt. Dies kann man beispielsweise bei den Kinderschutzzentren machen.

Bis zur Klärung der Vorwürfe wird die Zusammenarbeit mit der in Verdacht geratenen Person ruhend gestellt. Die Abklärungen sind gemäß Datenschutzrichtlinien sowie auf der Basis eines fairen Verfahrens durchzuführen. Die jeweiligen Vorgehensweisen bei Verdachtsfällen werden notwendigerweise nach organisationsinternen und -externen Personen differenziert.

Leitlinien für den Krisenfall – Vorgehen im Verdachtsfall

Die zentrale Anlaufstelle für alle Verdachtsfälle ist die/der Schutzbeauftragte der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH. Diese/r führt die ersten Klärungen durch und entscheidet in Absprache mit der Leitung über die weiteren Schritte. Die betroffenen Personen werden über das Vorgehen unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten informiert. Grundsätzlich können drei verschiedene Fallkonstellationen unterschieden werden, mit denen die KIMUS GmbH konfrontiert werden kann:

  • Der Verdachtsfall betrifft eine Person aus dem Kreis der Beschäftigten beziehungsweise Personen, die über eine Tätigkeit oder einen Auftrag für die KIMUS GmbH Zugang zu Kindern und Jugendlichen erlangt haben, wie zum Beispiel externe Trainer*innen, Freiwillige, etc.
  • Beschäftigte der KIMUS GmbH erfahren von Gewalt zwischen Kindern bzw. Jugendlichen, die Nutzer*innen ihrer Einrichtung sind und in ihre unmittelbare Zuständigkeit fallen.
  • Beschäftigte der KIMUS GmbH erfahren von Gewalt an Kindern bzw. Jugendlichen, die außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit beziehungsweise Verantwortung ihrer Organisation liegt, zum Beispiel innerhalb der Familie oder Schule.

Dokumentation und Weiterentwicklung

Die KIMUS Kindermuseum Graz GmbH überprüft die Umsetzung des Schutzkonzepts regelmäßig. Dies geschieht beispielsweise durch folgende Maßnahmen:

  • Die/Der Schutzbeauftragte berichtet einmal pro Jahr über Fortschritte an die Leitung sowie das Team.
  • Gegebenenfalls findet eine jährliche Umfrage unter den Beschäftigten statt, wie die Standards des Schutzkonzepts umgesetzt werden, wie effektiv sie sind und welche Verbesserungen erforderlich sind.
  • In der Anlage I befindet sich eine Checkliste zur internen Überprüfung des Kinderschutzkonzepts, welche als Vorlage zur Evaluierung dienen soll.

Darüber hinaus tauscht sich die Leitung und die/der Schutzbeauftragte regelmäßig über aufgekommene Fälle und Neuigkeiten im Bereich Kinderschutz aus. Die Teammitglieder informieren sich gegenseitig und planen notwendige Fortbildungen. Ziel ist es, einen Prozess fortlaufenden organisationsinternen Lernens zur Verbesserung des Schutz-Systems für Kinder und Jugendliche zu erwirken. Jeder einzelne (Verdachts-)Fall wird nach den vorgegebenen Formularen abschließend dokumentiert und gemäß Datenschutzbestimmungen (für sensible Daten) abgelegt.

Vorfälle und Beschwerden werden nicht nur professionell gehandhabt, sie dienen auch dem Lernprozess der KIMUS GmbH und all ihrer Häuser. Falls erforderlich, werden die Schutzstandards oder Meldeverfahren entsprechend angepasst. Die Dokumentation obliegt der Verantwortung der/des Schutzbeauftragten. Der Leitung ist ein jährlicher Statusbericht vorzulegen. In den Bericht fließen Erfahrungswerte aus der laufenden Arbeit sowie Änderungsvorschläge zur Handhabung zukünftiger Fälle mit ein. Durch die Dokumentation und Berichterstattung wird die Transparenz sichergestellt. Alle drei Jahre wird das Schutzkonzept einer internen Überprüfung unterzogen und – falls nötig – überarbeitet. Nach Möglichkeit und abhängig von den finanziellen Ressourcen wird ein/e externe/r Expert*in zur Überprüfung der Richtlinien und Praktiken herangezogen.

Für die Erstellung des Kinderschutzkonzepts wurde darüber hinaus mit Schüler*innen der Sekundarstufe I zusammengearbeitet. Die Wünsche und Anregungen der befragten Kinder und Jugendlichen sind in das vorliegende Konzept miteingeflossen und sollen laufend ergänzt werden.

Bekanntmachen und Kommunikation des Schutzkonzepts

Das Kinderschutzkonzept der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH steht allen Mitarbeitenden in allen Häusern jederzeit zur Verfügung und wird mit der Einführung allen vorgestellt. Auch eine gedruckte Version mit allen Anlagen liegt für die Mitarbeiter*innen sämtlicher Häuser auf. Neuen Mitarbeiter*innen wird das Konzept im Rahmen der Einschulungsphase vorgelegt bzw. erläutert. Alle Beschäftigten werden über das Schutzkonzept der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH in jährlich stattfindenden Veranstaltungen informiert. Darüber hinaus steht die/der Schutzbeauftragte jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Ebenso auf den Websites der einzelnen Häuser der KIMUS Kindermuseum GmbH wird sowohl auf das Kinderschutzkonzept als auch auf diverse Anlaufstellen verwiesen.

Außerdem wird bei Ausschreibungen und Bewerbungsgesprächen bereits auf das Kinderschutzkonzept der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH aufmerksam gemacht.

Kinderschutzkonzept der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH zum Download